AGB


BUCH Immobilienkonzepte / WOHNEN AUF ZEIT AUF ZEIT
Lübeck • Kiel (MITWOHNZENTRALE)
An der Untertrave 12-13, 23552 Lübeck - Telefon: +49 (0)451 - 19430

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Nachweis von befristeten oder unbefristeten Miet- und Untermietverhältnissen

1. Vertragsgegenstand, Parteien – Es wird ein Wohnraumnachweisvertrag zwischen dem im Vertrag genannten Vermittler, vertreten durch den Inhaber und dem genannten Auftraggeber geschlossen. Der Vermittler ist beauftragt, den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Miet- oder Untermietvertrages zu führen oder den Miet- bzw. Untermietvertrag zu vermitteln. Der Nachweis bzw. die Vermittlung kann von dem Vermittler in jeder Form, auch telefonisch, per Fax oder per e-mail gegenüber den Mietinteressenten geführt werden. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Aufgabe erfüllt durch Bekanntgabe der Mieter bzw. Vermieteranschriften an den Auftraggeber.

2. Vertragsdauer, Kündigung – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die vertragliche Tätigkeit des Vermittlers ist nach einer erfolgreichen Vermittlung beendet oder endet durch eine formlose Kündigungserklärung ohne Einhaltung einer Frist einer Partei. Erledigt sich der Auftrag dadurch, dass der Auftraggeber auf anderem Wege eine Wohnung gefunden/bzw. vermietet hat oder seine Miet/Vermietabsicht aufgibt, ist der Vermittler unverzüglich zu unterrichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine neue Adresse bzw. den Namen des neuen Mieters der Mitwohnzentrale mitzuteilen.

3. Haftung des Vermittlers – Die in den Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den, dem Vermittler erteilten Informationen. Der Vermittler bemüht sich, über Objekte und Vertragspartner möglichst richtige und vollständige Angaben zu erhalten, eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann aber nicht übernommen werden. Dies gilt besonders bei Illustrationen via Bildmaterial. Etwaige Ansprüche, die sich auf falsche Zuordnung von Bildmaterial bzw. mögliche Differenzen zwischen Bild und aktuellem Zustand des entsprechenden Objektes stützen, sind daher ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist in jedem Fall angehalten, sich unabhängig von der fotografischen Darstellung Gewissheit über die Beschaffenheit des Objektes durch Direktbesichtigung bzw. Nachfragen beim Anbieter zu verschaffen. Weiterhin wird jede Haftung für die tatsächliche Erfüllung eines abgeschlossenen Mietvertrages, als auch die Haftung des Vermittlers für leichte Fahrlässigkeit gegenüber dem Auftraggeber ausgeschlossen. Ebenso ist eine Haftung für Schäden an den vermittelten Objekten und deren Einrichtungsgegenständen grundsätzlich ausgeschlossen.

4. Vertraulichkeit, Haftung des Auftraggebers – Die überlassenen Angebote sind ausschließlich für den umseitig genannten Auftraggeber bestimmt. Diese sind absolut vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder überlassen werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe der überlassenen Angebote ein Vertrag mit einem Dritten zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz in voller Höhe der Provision an den Vermittler zu zahlen, die bei erfolgreicher Vermittlung mit dem Auftraggeber angefallen wäre.

5. Mitteilungspflicht, Haftung des Auftraggebers – Der Auftraggeber ist verpflichtet den Vermittler in Jedem Fall, auch wenn kein Überlassungsverhältnis oder Mietvertrag zustande gekommen ist oder der Vermittlungsauftrag aus anderen Gründen storniert wurde, unverzüglich – spätestens am nächstfolgenden Werktag – über die Gründe eines Nichtzustandekommens oder einer Stornierung in Kenntnis zu setzen. Ist dem Auftraggeber die durch den Vermittler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er diese unverzüglich mitzuteilen und auch zu belegen. Der Abschluss eines Mietvertrages oder Überlassungsverhältnisses über eines der bekannt gegebenen Objekte dem Vermittler unverzüglich, spätestens jedoch am nächsten Werktag nach dem Abschluss mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, so erkennt er die Tätigkeit des Vermittlers in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an. Wird ein Wohnraumüberlassungsvertrag abgeschlossen und der Vermittler vom Auftraggeber davon nicht in Kenntnis gesetzt, so haftet der Auftraggeber beim Aufdecken solcher nicht mitgeteilten Überlassungsabsprachen dem Vermittler zusätzlich für die dem Vermittler entstandenen Kosten der Nachforschung, entstanden durch notwendig gewordener Einschaltung fremder Detekteien und selbstständiger Ermittler.

6. Provision – Mit Abschluss des Mietvertrages oder nach Übereinkunft mit dem Wohnungsinhaber über eines der bekannt gegebenen Objekte wird eine Vermittlungsprovision gemäß folgender Staffelung sofort fällig. Provision in Prozent einer monatlichen Pauschalmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Provision beträgt im Erfolgsfall 165% zzgl. 19% MwSt. = 196,35% einer Pauschalmiete.

1 Monat:

25%

+ 19% MwSt.

= 29,75% einer Monatsmiete

2 Monate:

45%

+ 19% MwSt.

= 53,55% einer Monatsmiete

3 Monate:

65%

+ 19% MwSt.

= 77,35% einer Monatsmiete

4 Monate:

85%

+ 19% MwSt.

= 101,15% einer Monatsmiete

5 Monate:

105%

+ 19% MwSt.

= 124,95% einer Monatsmiete

6 Monate:

125%

+ 19% MwSt.

= 148,75% einer Monatsmiete

7 Monate:

145%

+ 19% MwSt.

= 172,55% einer Monatsmiete

8 Monate und mehr:

165%

+ 19% MwSt.

= 196,35% einer Monatsmiete

 

Jede Verlängerung eines Mietverhältnisses wird nachberechnet. Die Berechnungsgrundlage für die Provision ist die Pauschalmiete. Spätere Änderungen des Mietzinses haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages. Eine vorzeitige Beendigung des Mitverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen den Vermittler. Der Anspruch des Vermittlers auf die volle, nach dem ursprünglich abgeschlossenen Mietvertrag angefallene Vermittlungsprovision bleibt hiervon unberührt.

Kommt ein Kaufvertrag hinsichtlich einer nachgewiesenen Immobilie zustande, wird eine Provision in Höhe von 5% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort fällig. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7. Vertragsstrafe – Bei Nichteinhaltung des Vertrages nach Punkt 2, 4 und 5 wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der unter Punkt 6 vereinbarten Provision, maximal jedoch bis zum gesetzlichen Höchstmaß hiermit ausdrücklich vereinbart und zur Zahlung fällig. Diese wird bei Provisions- und Schadenersatzzahlungen angerechnet.

8. Schriftform – Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und / oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

9. Einverständnis zur Datenschutzklausel – Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine angegebenen Daten sowohl zum internen Gebrauch des Vermittlers wie auch zur Erfüllung dieses Vertrages notwendige Weitergabe an andere, insbesondere Vermieter verwendet und gespeichert werden.

10. Salvatorische Klausel / Schlussbestimmung – Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen am nächsten kommt, das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand – für beide Parteien ist, soweit zulässig, der Sitz des Vermittlers Hansestadt Lübeck.